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Sonja Schrader · Osteopathie & Physiotherapie

Behandlung & Kosten

Sonja Schrader
Osteopathie & Physiotherapie

Behandlung & Kosten

Ablauf der Behandlung

Die erste Behandlung beginnt mit einer ausführlichen Anamnese (= Erfragung von potenziell medizinisch relevanten Informationen). Hierbei geht es um das aktuelle Beschwerdebild, aktuelle und vergangene Erkrankungen, Operationen, Verletzungen, Medikamenten sowie die Einschätzung der Gesamtsituation des zu behandelnden Menschen.

Danach erfolgt eine körperliche Untersuchung, um Funktionsstörungen und Spannungen in verschiedenen Bereichen des Körpers festzustellen. Nur so ergibt sich ein ganzheitliches Bild, dass Voraussetzung für eine effektive und nachhaltige Behandlung ist. Danach können durch gezielte manuelle osteopathische Techniken an den Körperstrukturen die ursächlichen Faktoren aufgelöst und damit die Selbstheilungskräfte aktiviert werden.

Bitte bringen Sie zur Behandlung – soweit vorhanden –  Folgendes mit:

  • schriftliche Befunde (z.B. Röntgen – / MRT – Bericht, …)
  • Rezept
  • Passende Bekleidung (Frauen: normaler BH und Slip, Männer: anliegende Unterhose)

Osteopathie

Eine osteopathische Behandlung in meiner Praxis dauert 50-60 Minuten und kostet 90,-€.

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Wird die Behandlung von meiner Krankenkasse bezahlt?

Ob und in welcher Höhe sich Ihre Kasse an den Kosten beteiligt, erfahren Sie am besten, indem Sie sich vor Beginn der Behandlung direkt an Ihre Kasse wenden und die Bedingungen einer Kostenübernahme klären.

Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen:

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen inzwischen anteilig Kosten für osteopathische Behandlungen. Hierzu ist in der Regel ein Privatrezept, ausgestellt von Ihrem Arzt, mit „Empfehlung für Osteopathie“ notwendig. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse, da die erstattungsfähigen Leistungen in diesem Bereich sehr unterschiedlich sind.

Eine Übersicht zur Kostenübernahme erhalten Sie auf der Webseite

osteokompass.de

Private Krankenkassen und Beihilfestellen:

Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten (teilweise oder gesamt) für osteopathische Behandlungen, sofern die Erstattung von Heilpraktikerleistungen nicht vertraglich eingeschränkt ist. Zur genauen Abklärung der Kostenübernahme ist ein Gespräch mit Ihrer Krankenversicherung empfehlenswert.

Sollte die Heilpraktikerleistung vertraglich eingeschränkt sein wenden Sie sich gerne persönlich an mich.

Zusatzversicherung:

Mittlerweile existieren am Markt auch Krankenzusatzversicherungen, die die Behandlungskosten des Heilpraktikers teilweise oder gesamt bis zu einem gewissen Pauschalbetrag im Jahr erstatten.

Physiotherapie

Private Krankenkassen

Meine Vergütungshöhe bei privatversicherten Patienten liegt im Mittel beim Faktor 1,65 der VDEK Leistungen. Damit liege ich weit unter dem höchstzulässigen Faktor von 2,3. Je nach Vertragsabschluss übernehmen die Versicherungen die Kosten voll oder anteilig. Bitte besprechen Sie dies im Vorwege mit ihrer Krankenkasse.

Beihilfe

Mit Ausnahme der Leistungspositionen Krankengymnastik KG, Manuelle Therapie MT und Manuelle Lymphdrainage MLD akzeptiere ich die aktuellen Beihilfesätze. Dadurch ist bei den Leistungspositionen KG, MT und MLD mit einem gewissen Eigenanteil zu rechnen. Dieser Eigenanteil wird Ihnen bei evtl. abgeschlossener Zusatzversicherung ersetzt.

Haben Sie weitere Fragen? Sprechen Sie mich gerne an.

VFO
Mitglied im Verband Freier Osteopathen e.V.

Standort:
Rothenbaumchaussee 156
20149 Hamburg

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